Rechtsrahmen

Das Institut unterliegt den Gesetzen und Normen des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt sowie den eigenen Statuten, die durch den Chirograph des Heiligen Vaters Franziskus am 30. Januar 2023 erlassen wurden, den Allgemeinen Vorschriften und dem Verhaltenskodex.

Insbesondere gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. LXXI über die Rechtsquellen, das von Seiner Heiligkeit Benedikt XVI. am 1. Oktober 2008 erlassen wurde, „erkennt das vatikanische Rechtssystem das kanonische Recht als erste Rechtsquelle und als erste Referenz für die Auslegung an“, und zwar in Übereinstimmung „mit den Normen des allgemeinen Völkerrechts und denjenigen, die sich aus Verträgen und anderen Vereinbarungen ergeben, an denen der Heilige Stuhl beteiligt ist“.

Darüber hinaus gibt es sechs Organgesetze und andere ordentliche Gesetze des Staates Vatikanstadt. Für Angelegenheiten, die nicht durch vatikanische Gesetze geregelt sind, gelten die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des italienischen Staates, die von der zuständigen vatikanischen Behörde umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie weder gegen die Gebote des göttlichen Rechts noch gegen die allgemeinen Grundsätze des kanonischen Rechts noch gegen die Normen der Lateranpakte und der nachfolgenden Vereinbarungen verstoßen und dass sie in Bezug auf die im Staat Vatikanstadt bestehenden Verhältnisse anwendbar sind.

Das Institut unterliegt auch dem Gesetz Nr. XVIII über Transparenz, Aufsicht und Finanzinformationen in seiner geänderten Fassung¹. Aufgrund dieses Gesetzes hat die Finanzaufsichts- und Informationsbehörde die Aufgabe, Durchführungsbestimmungen, Leitlinien und Rundschreiben zu erlassen, und zwar sowohl für die Verhütung als auch für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Eine weitere wichtige rechtliche Säule ist das Gesetz Nr. CCLVII vom 28. September 2018, zum Marktmissbrauch, das den Rahmen in Bezug auf Insiderhandel und Marktmanipulation klarstellt und vervollständigt. Es gilt für das Institut sowohl für eigene als auch für fremde Geschäfte.

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[1] geändert durch das Gesetz Nr. CCXLVII vom 19. Juni 2018 sowie durch den Erlass Nr. CCCLXXII vom 9. Oktober 2020, der in das Gesetz Nr. CCCXCVI vom 7. Januar 2021 umgewandelt wurde, und zuletzt durch das Gesetz DCXIV vom 7. November 2023.

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