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Compliance
Mit der Unterzeichnung der Währungsvereinbarung mit der Europäischen Union 2009 hat sich der Staat Vatikanstadt im Hinblick auf die Möglichkeit, den Euro als offizielle Währung in seinem Hoheitsgebiet zu verwenden, verpflichtet, die europäischen Währungs- und Finanzvorschriften einzuhalten, insbesondere was die Geldfälschung und Geldwäsche betrifft.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, erlässt Benedikt XVI. im Jahr 2010 ein Motu proprio, mit dem erstmals ein vatikanisches Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus eingeführt und eine entsprechende Finanzregulierungs- und Aufsichtsbehörde eingerichtet wird.
Der gesamte Prozess der Anpassung des Staates an die Standards der internationalen Gemeinschaft unterliegt regelmäßigen Überprüfungen durch Moneyval, um die Fortschritte des Staates in dieser Hinsicht zu prüfen.
2013 bekräftigt Papst Franziskus mit einem Motu Proprio und einem neuen Gesetz über Transparenz, Aufsicht und Finanzinformationen die Verpflichtung des Staates, den Weg der Einhaltung internationaler Standards mit zunehmend effizienten Rechtsinstrumenten fortzusetzen.
Als einzige Anstalt, die dazu berechtigt ist, professionell Finanzgeschäfte in der Vatikanstadt hat das IOR die neuen vatikanischen Vorschriften, die sich an den internationalen Standards zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus orientieren, umgehend erfüllt.
Die Compliance des IOR wird durch regelmäßige Überprüfungen durch ASIF und Moneyval bestätigt und von renommierten ausländischen Steuerbehörden, den am SEPA-Raum teilnehmenden Banken und den zahlreichen Finanzinstituten, mit denen es zusammenarbeitet, anerkannt.
2009
Mit der Unterzeichnung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt verpflichtet sich der Staat, sich mit geeigneten Rechtsinstrumenten zur Finanzregulierung sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche, Betrug und Fälschung von Zahlungsmitteln auszustatten
2010
Papst Benedikt XVI. erlässt das Motu Proprio vom 30. Dezember 2010 zur Einrichtung der Finanzaufsichtsbehörde (AIF), der heutigen Finanzaufsichts- und Informationsbehörde (ASIF), d.h. der vatikanischen Finanzaufsicht, und führt das Gesetz Nr. CXXVII des Staates Vatikanstadt zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus ein
2011
Moneyval führt den ersten einer Reihe von Besuchen in dem Staat Vatikanstadt durch, um die Maßnahmen zur Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten, die der Heilige Stuhl/Staat Vatikanstadt in Umsetzung der 40 + IX FATF-Empfehlungen ergriffen hat
2012
Moneyval veröffentlicht den 1. Bericht über die Fortschritte des Heiligen Stuhls/Vatikanstaates bei der Umsetzung der 40 + IX FATF-Empfehlungen
2014
Papst Franziskus bekräftigt die zentrale Bedeutung der Mission des IOR für das Wohl der katholischen Kirche, des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt und erneuert seine Leitungsgremien, denen er die Aufgabe überträgt, das Institut mit dem neuen Gesetz Nr. XVIII in Einklang zu bringen und es zu einem modernen und effizienten Finanzinstitut zu machen, das mit seiner Mission und der katholischen Ethik im Einklang steht
2015
Das IOR erfüllt die Verordnung Nr. 1 der Finanzaufsichtsbehörde (AIF) zur Umsetzung des Gesetzes Nr. XVIII/2013 und wird darüber hinaus im Laufe der Jahre weitere Verordnungen, Richtlinien und Rundschreiben der AIF befolgen
Das IOR erfüllt die FATCA-Vorschriften (Foreign Account Tax Compliance Act) gemäß dem Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und den USA
2021
Das IOR wird von der US-Steuerbehörde IRS als Qualified Intermediary („QI“) anerkannt
Moneyval bewertet die AML/CTF-Kontrollen des IOR positiv und stuft sie als „erheblich effizient“ ein
2022
Das Rescriptum ex Audientia SS.MI vom 23. August 2022 besagt dass, „die Tätigkeit als Vermögensverwalter und Bewahrer aller beweglichen Vermögenswerte des Heiligen Stuhls und der mit ihm verbundenen Einrichtungen in der ausschließlichen Verantwortung des Instituts für die religiösen Werke liegt“.
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