Generaldirektor

Der Generaldirektor nimmt die Aufgaben eines Verwaltungs- und Leitungsorgans wahr. Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und von der Kardinalskommission gebilligt aus einem Kreis von auch externen Kandidaten, die über die nötige Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung verfügen und bei denen kein Interessenkonflikt oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Er kann auf unbestimmte oder befristete Zeit eingestellt werden. Im Falle einer befristeten Ernennung bleibt er fünf Jahre lang im Amt und kann nur einmal bestätigt werden. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Generaldirektor von Verwaltungsausschüssen unterstützt.

Gian Franco

Mammì

Generaldirektor

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